Rpfl 1 ~A11 und Rpfl 2 ~A13.
Wunschdenken.
Seh' ich auch so. Wahrscheinlicher wäre dann wohl eine Abstufung der Besoldung ähnlich den Richtern (siehe #43).
RP1 erste Erfahrungsstufe: ca. A9 erste Erfahrungsstufe
RP1 letzte Erfahrungsstufe: ca. A11 letzte Erfahrungsstufe
Würde denen in die Karten spielen, die aufgrund Leistung eher später oder gar nicht befördert werden. Würde die "Top-Leute" benachteiligen.