Mal angenommen, es wurden im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans alle vom Schuldner mitgeteilten Gläubiger angeschrieben. Von denen haben - wie üblich - einige den Plan abgelehnt, die meisten haben sich überhaupt nicht gerührt.
Nun will man gerade den Insolvenzantrag erstellen und abschicken, da sagt einem der Schuldner, dass er leider einen Gläubiger vergessen hat. Muss der nun auch noch um seine Zustimmung zum Plan angefragt werden oder kann man sich das schenken?