Ich hab im Forum eine ganze Weile gelesen, ob nun die Seite 3 auszufüllen ist oder ob das X gemäß Anlagen (Forderungsaufstellung) genügt.
Da gibt ja unendlich viele widersprüchliche Entscheidungen dazu, bis ich da durch bin...
Was bitte wird denn im Moment von der HM und den Spezis vertreten.
Ich / wir sollen mal eben schnell !!! die paar hundert Rückstände der abwesenden Koll. aus der ZV aufarbeiten.
Als Titel liegt vor so ein ganz normaler VB und eben diese Forderungsaufstellung. Dieser Klammerzusatz, zulässig wenn...macht mich stutzig. Ich sehe in diesem Fall nichts in der Aufstellung, was in dem Vordruck nicht unter zu bringen wäre.
Wäre nett, wenn mir jemand einen Hinweis geben kann.