Hallo,
die Kinder meiner Erblasserin haben im Januar 2014 einen Erbscheinsantrag beim Amtsgericht gestellt. Offenbar gingen die Beteiligten davon aus, dass sie immer noch ausschlagen können. Es ist Grundbesitz vorhanden, welcher hoch belastet ist. Die eigenen Banken der Kinder haben nunmehr signalisiert, dass sie wegen deren Schufa- Auskünftne die übernommene Immobilie nicht finanzieren können. Eine Umfinanzierung wurde abgelehnt. Die Kinder der Erblasserin haben nunmehr die Annahme der Erbschaft wegen angeblicher Überschuldung des Nachlasses angefochten. Beide haben den Erbscheinsantrag zurückgenommen. Ich halte die Anfechtung für nicht begründet. Was passiert nun mit der Immobilie?
Sollten die Kinder schriftlich darauf hingewiesen werden, dass ihre Anfechtungen unwirksam sein dürften und sie trotz Rücknahme des Erbscheinsantrages Erben geworden sein dürften? Die Verwandten der 2. Erbordnung werde ich nicht benachrichtigen. Oder liegt ein Fall für eine Nachlasspflegschaft vor?