Hallo allerseits.
Da dies mein erster Besuch ist, sage ich erstmal: Schön hier zu sein!!!
Ich habe erst letztes Jahr die Prüfung gemacht, vielleicht bin ich auch deshalb mit diesem Problem überfragt.
Der Sachverhalt sieht so aus:
Eine Frau mit sehr viel Grundbesitz in verschiedenen Bezirken ist verstorben und wurde von neun Leuten zu verschiedenen Quoten beerbt.
Grundbuchberichtigung ist noch nicht erfolgt, war auch noch nicht beantragt, die Erblasserin ist noch eingetragen.
Acht von diesen neun Miterben haben nun ihre Erbteile mit sofortiger dinglicher Wirkung an eine Gemeinde abgetreten - natürlich zu einem gewissen Preis.
Diese ist jetzt zu 3/4 Miteigentümerin und Mitglied in der Erbengemeinschaft.
Zunächst beantragte die Gemeinde in der notariellen Urkunde, die Erbteilsübertragung im Wege der Grundbuchberichtigung zu vollziehen. Das hätte ich sofort gemacht, hatte ich doch die Urkunde mit der Abtretung als Unrichtigkeitsnachweis. Allerdings folgte daraufhin unmittelbar der Satz: "Die Verkäufer bewilligen diese Berichtigung derzeit noch nicht."
Da hätten wir also schon mal einen Antrag ohne Bewilligung - wenn die erforderlich wäre. Weiterhin beantragen die Beteiligten aber außerdem, zugunsten der Gemeinde einen Widerspruch nach §§ 894, 899 BGB einzutragen. Da das alles so gar nicht passte, habe ich den Notar angerufen und ihn darauf hingewiesen, dass ich zum einen keine Bewilligung brauche, um den Antrag auf Eintragung der Erbteilsübertragung zu vollziehen, da ich ja einen Unrichtigkeitsnachweis habe, der Antrag also vollzugsreif wäre und dass damit zum Anderen der Antrag auf Eintragung des Widerspruches keinen Sinn mehr ergibt
Der Notar nannte das eine "gefährliche Idee" und erklärte dazu, die Beteiligten hätten sich folgendes gedacht:
Der Widerspruch soll für die Beteiligten eine Art "Vormerkung" sein, damit die Gemeinde einerseits noch nicht als Eigentümerin eingetragen ist und den Kaufpreis auch wirklich zahlt (wovon ich bei einer Gemeinde ausgehen würde) aber andererseits 'schon gesichert' ist.
Ich wies darauf hin, dass den Veräußerern diese 'Sicherung' nichts nützt, da die Gemeinde faktisch Eigentümerin ist und jederzeit einseitig die Berichtigung beantragen kann, aber der Notar sagte nur, so sei es von den Beteiligten gewollt und er werde den Antrag auf Eintragung der Erbteilsübertragung zurücknehmen (Anträge waren nicht nach § 15 GBO gestellt, aber er hat Kanzleivollmacht) und stattdessen beantragen, die Erbengemeinschaft nach dem Erbschein (also die ursprünglichen neun) einzutragen und außerdem den Widerspruch zugunsten der Gemeinde einzutragen, der Antrag ist ja schon gestellt.
Die Gemeinde will das auch so, wie ein Rückruf an den sehr drängelnden Sachbearbeiter dort ergab, der schnell den Widerspruch eingetragen haben will.
(Als ich ihn als Eigentümer benannte, erwiderte er: "Nein, wir sind noch nicht Eigentümer, wir müssen erst noch bezahlen!". Also offenbar einiges bei der Belehrung falsch gelaufen...)
So sind wir dann verblieben, aber ich habe da Bedenken:
Darf ich die ursprüngliche Erbengemeinschaft noch eintragen, wenn ich von den Abtretungen weiß, die ja schon wirksam sind, also weiß, dass das unrichtig wäre???
Wird das möglich, wenn ich zeitgleich den Widerspruch eintrage?
Gutgläubiger Erwerb könnte nicht mehr stattfinden, das stimmt wohl und so ist es bantragt... aber ich schaffe ja erst durch diese eigentlich 'falsche' Eintragung die Voraussetzung für den Widerspruch nach § 894 BGB, dass das Grundbuch zu Lasten der Gemeinde unrichtig wird.
Und zur Krönung des Ganzen wurde das auch noch von der Gemeinde beantragt, die ja eigentlich auch gleich beantragen könnte, als Eigentümerin eingetragen zu werden...
Also mir wird dabei schwindelig...
Andererseits ist nach der Antragsrücknahme der Antrag auf Vollzug der Erbteilsübertragung ja nicht mehr gestellt, der dem Widerspruchsantrag ja auch von Anfang an widersprach.
Kann irgendjemand mit diesem Durcheinander etwas anfangen und mir vielleicht auch noch eine Rechtsprechung zeigen, die das belegt?
Ich habe zu dem zeitgleichen Eintragen von unrichtigem Inhalt und Widerspruch nichts gefunden...
Vielen Dank schonmal und alles Liebe
Curiouser