Ich habe hier schon seit einiger Zeit Ärger mit einer Geschäftsstellenkraft. Sie meint nämlich, mir die Fristabläufe grundsätzlich nur wie folgt vorlegen zu müssen:
"Fristablauf"
Kein Datum, kein Hinweis welche Frist, keine Unterschrift!
Ich habe ihr schon ein paar Mal gesagt, dass ich das so nicht akzeptiere. Sie stellt ihre Ohren aber auf Durchzug. Bislang war mir das noch relativ egal, da ich diese Abteilung nur in der Urlaubsvertretung bearbeitet habe. Jetzt deutet sich aber an, dass ich sie regulär bearbeiten MUSS (ist nämlich auch sonst eine wahre Freude mit ihr :strecker).
Auf welche Vorschriften kann ich meine Anforderungen an eine anständige Fristvorlage stützen? Habe dazu in der AktO bzw. der Geschäftstellenordnung bislang nichts finden können.