Guten Morgen,
ich habe in einer Strafsache eine Zustellung über die dortigen Behörden in Polen beantragt.
Nunmehr sind 3 Monate vergangen, ohne dass ich etwas "gehört" habe.
Ist eine Sachstandsanfrage von mir frei zu formulieren und zu übersetzen oder habe ich ein bereits existierendes Formular einfach im Netz übersehen?
Für freundliche Hinweise wäre ich dankbar!
Viele Grüße!
Stempelchen