Es besteht seit Dezember 2012 eine Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben. Nachlasswert: Bankguthaben 100.000.--€.
Die Erben (35 Stück) sind jetzt ermittelt.
Kein Erbe hat bisher trotz Aufforderung einen Erbscheinsantrag gestellt.
Kann die Nachlasspflegschaft jetzt auch ohne Vorliegen eines Erbscheins aufgehoben werden ?