Hallo,
ich habe mal wieder eine Vollstreckungssache betr. ein Grundstück. Das Grundbuch war für mich schon immer und wird auch immer ein Buch mit 7 Siegeln sein
Folgendes:
Wir haben einen Titel und konnten in Erfahrung bringen, dass der Schuldner Erbe eines Grundstücks geworden ist. Den Grundbuchauszug haben wir erhalten, jedoch ist noch der Erblasser (verstorben 2003) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Was muss ich jetzt machen, damit ich eine Sicherungshypothek für unseren Schuldner = Erben eintragen lassen kann? Zuerst bin ich auf einen Antrag auf Grundbuchberichtigung gestoßen, jetzt hab ich den § 40 GBO entdeckt und verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof