Hallo,
folgender Sachverhalt:
Alleineigentümerin A (75 Jahre) übertragt Grundbesitz auf ihren Sohn B. Hierbei soll ein Nießbrauch und eine Rückauflassungsvormerkung zu ihren Gunsten eingetragen werden. Weiter soll auch jeweils ein Nießbrauch und eine Vormerkung zugunsten des Ehemanns B der Veräußerin, jeweils aufschiebend bedingt für den Fall, dass die Veräußerin vor dem Ehemann verstirbt, eingetragen werden.
Wert des Grundbesitzes 150.000,00 Euro, mtl. Wert des Nießbrauchs 500,00 Euro. (Ergibt bei Frau 75.000,00 Euro bei Rück-AV sowie 30.000,00 Euro bei Nießbrauch).
Meine Frage: Aus welchem Wert berechne ich die Kosten für die jeweils aufschiebend bedingten Rechte zugunsten B?
Viele Grüße
Jotto