Das ist kein "Entgegenkommen" sondern Vergütung schinden!
Wenn man's böse formulieren will.
Das sehe ich nicht so.
Wenn der Betroffene z. B. ein Depot mit 5.000,- € oder ein Konto mit noch gutem Zins besitzt, deren Auflösung (aktuell) allerdings zu gewissen Einbußen führen würden, ist es nur gut mitgedacht vom Betreuer (im Interesse des Betroffenen), nicht auf einer Auflösung der Geldanlage wegen seiner Vergütung zu bestehen und stattdessen sich die Beträge ratenweise aus dem nicht verbrauchten Einkommen zu entnehmen.
Als vermögend ist der Betreute so oder so anzusehen, an den Stundensätzen ändert sich nichts. Der Betreuer könnte genauso gut die Auflösung der Geldanlage beantragen, um die Vergütung "am Stück" zu erhalten. Für den Betroffenen kann es gut sein, wenn er es nicht macht.