Hallo liebe Kollegen und Mitstreiter,
meine Nachlasspflegerin macht derzeit neben der gewohnten Vergütung und den gewohnten Auslagen auch Kosten für den Emailverkehr geltend. Sie kann bestimmte Sache durch Emails schneller abwickeln und macht hier 0,20 € pro Email geltend. In Literatur und Rechtsprechung findet man lediglich den Satz, dass die tatsächlich entstandenen Auslagen geltend gemacht werden können. Wie seht ihr das?
Danke