Der Nachlasspfleger hatte laut Aufgabenkreis die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Die 40 Verwandten mütterlicherseits hat jetzt das Nachlassgericht komplett selbst ermittelt, (da es einfach schneller war) so dass für diesen Teil die Nachlasspflegschaft aufgehoben werden kann, da ein entsprechender Teilerbschein beantragt ist.
Der Nachlasspfleger ermittelt jetzt die Verwandten (ca. 50) väterlicherseits über ein Erbenermittlungsbüro, wobei das Nachlassgericht hiervon bereits ca. 10% der Erben selbst ermittelt hat und hierüber ein Teilerbschein erteilt ist.
Wer trägt jetzt die Kosten für das Erbenermittlungsbüro, das der Nachlasspfleger beauftragt hat (Kosten für Beschaffung von Personenstandsurkunden und sonstige Ermittlungen, die vom Erbenermittlungsbüro mit Stundensatz abrechnet werden), und wem ist die Rechnung für den Aufwandsersatz des Nachlasspflegers zu übersenden ?