Ich bräuchte dringend einen Rat in einer blöden Akte meinses Vorgängers.
Im Dezember 2012 reichte die Treuhänderin ihren Schlussbericht mit der Anregung das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen ein.
Die Masse reichte nicht aus um die Verfahrenskosten in voller Höhe zu begleichen. Dem Schuldner wurde im Jahre 2010 die Stundung aufgehoben, da er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
Mein Vorgänger beraumte dennoch einen Termin nach § 200 InsO an und führte diesen auch durch. In diesem Termin wurde dem Schuldner sodann auch die RSB angekündigt.
Nach Verteilung des vorhandenen Massebestands wurde das Verfahren nach § 200 InsO aufgehoben.
Nun wird mir die Akte nach Ablauf der Abtretungserklärung zur Bearbeitung vorgelegt.
Muss ich dem Schuldner nun die RSB erteilen oder kann ich die Beschlüsse aufheben, da sie ohne Rechtsgrund erlassen wurde und das Verfahren nach § 207 InsO einstellen?