Hallo zusammen,
auf dem Gehaltskonto meiner Schuldnerin geht lediglich Arbeitslohn in schwankender Höhe ein.
Damit der Sockelbetrag nicht jeden Monat neu bestimmt werden muss, beantragt meine Schuldnerin den Sockelbetrag nach dem Durchschnittseinkommen der letzten Monate festzusetzen. Es ist aber meines Erachtens Aufgabe der Bank hier den richtigen Sockelbetrag anhand der eingehenden Gehaltszahlung zu bestimmen. Oder übersehe ich etwas?
Das Gehalt ist an der Quelle nicht gepfändet. Dann könnte man ja den Sockelbetrag auf den ausgezahlten Betrag festsetzen.