Hallo!
Ich habe gestern das erste Mal eine Auslandszustellung am SG auf den Tsich bekommen und bin ehrlich gesagt noch etwas ratlos. Die Richterin meint, dass das Europäisches Übereinkommen vom 24.11.1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Anwendung findet, weil es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren handelt. Ich selbst wäre über § 63 SGG in die ZPO gekommen und wäre dann über § 183 ZPO in die EuZVO gegangen. Ich muss nach Österreich zustellen.
Vielleicht ja jemand von euch schon einmal eine ähnliche (oder sogar entsprechende) Zustellung ins Ausland vorgenommen und kann mir da weiterhelfen. Ich wäre über jede Anregung dankbar!
Gruß,
Flöte