1) In einer Zivilsache hat der Klägeranwalt einen Kostenfestsetzungsantrag eingereicht hat.
2) der Anwalt der Beklagten wurde vom RP aufgefordert binnen Wochenfrist seinen KFAntrag einzureichen.
3) Nach Ablauf der Wochenfrist wurde über den Antrag des Klägeranwaltes entscheiden ohne die Beklagtenseite zu berücksichtigen, die sich nicht gemeldet hat.
Frage: Jetzt reicht der RA der Beklagten nach 3 Monaten seinen Kostenfestsetzungsantrag ein. Kann über diesen jetzt noch entschieden werden oder kann er abgelehnt werden? Gibt es da irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich der Zeit nach erster Festsetzung des Antrags der Klägerseite?