Hallo,
häufgi sind Fallkonstellationen anzutreffen, bei denen vorverfahrendlich pfändbares Arbeitseinkommen mehrfach abgetreten wird. Eigentlich uninteressant, außer es kommt einiges an Geld rein.
Folgender Fall:
Zession 1 an Bank A
Zession 2 an Bank B.
EÖB: Dezmber 2013
Während des eröffneten Verfahrens erledigt sich die Forderung der Bank A infolge der Leistungen aufgrund der Zession so Anfang 2015.
M.E. greift die Zession 2 zugunsten der Bank B nicht mehr !
These:
1. zum Zeitpunkt der Zession 2. hat der Zedent als Nichtberechtigter verfügt
2. zum Zeitpunkt, zu dem er ohne Insolvenzverfahren berechtigt i.S.v. § 185 BGB geworden war, war unzweifelhaft das Insolvenzverfahren eröffnet (nicht Bestandteil der These sondern Sachverhalt !)
3. damit scheidet wg. § 80 InsO eine Konvaleszenz der Zession zu 2 aus
Meinungen dazu ?