Die neue Betreuerin, die gleichzeitig Tochter und Erbin der verstorbenen Betreuerin ist, macht deren Anspruch auf Aufwandsentschädigung geltend. Hatte so einen Fall noch nie und bin jetzt etwas ratlos, ob dies so möglich ist . In der Kommentierung bin ich leider bislang nicht fündig geworden.
Anspruch auf Aufwandsentschädigung vererbbar?
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Vererbbar. Ist eine Forderung, die in den Nachlass fällt.
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Hatte das zwar noch nie, habe aber keine Zweifel, dass Anspruch vererblich ist.
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Ich hänge mich mal hier noch dran.
Spielt es eine Rolle, ob die Aufwandsentschädigung noch durch den Betreuer beantragt wurde, oder ob erst der Erbe des Betreuers den Antrag auf Aufwandsentschädigung stellt? -
Nein.
Aus meiner Sicht hat sie eindeutig einen Anspruch. Als Rechtsnachfolger (Erbin) der verstorbenen Betreuerin. Die Aufwandspauschale stand der verstorbenen Betreuerin (zumindest anteilig) zu. Die Geltendmachung und Durchsetzung der Forderung geht auf den/die Rechtsnachfolger über.
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