Moin, ich frag hier mal für eine Kollegin:
Wir haben einen Titel über 2000,00 brutto, abzüglich 400,00 netto.
Der Gläubiger hat einen Pfüb hinsichtlich eines Kontos beantragt über 2.000,00, der auch erlassen wurde. Damit ist der Schuldner nicht einverstanden, er meint, der Betrag sei zu hoch.
Was kann er nun wo machen ?
Vollstreckungsgegenklage scheint mir wenig zielführend, da die grundsätzliche Vollstreckung außer Frage steht. Zahlungen hat er nicht geleistet, da er aufgrund fehlender Angaben die abzuführenden Beträge nicht berechnen konnte (Ob das zutrifft, kann ich nicht sagen)
Einstweilige Einstellung ?
Erinnerung gegen Art und Weise ?
Sorry für die dumme Frage, aber ich ich habe die ZV-Reform nicht mehr mitgemacht und dat alte Recht einfach vergessen..