Teilungsversteigerung antragsgemäß angeordnet auf Antrag X für :
Grundbesitz eingetragen im Grundbuch A
Eigentümer : Erbengemeinschaft X;Y;Z
Grundbesitz eingetragen im Grundbuch B
Eigentümer : Erbengemeinschaft X;Y;Z
und neben X;Y;Z noch 10 weitere Eigentümer, X hat sich insoweit bei der Antragstellung für das kleine Antragsrecht entschieden
von den weiteren 10 Eigentümern sind die meisten bereits verstorben und Erbnachweise liegen nur teilweise vor und können nicht vollständig beigebracht werden , Personen sind dem Antragsteller X völlig unbekannt
X beantragt jetzt das Verfahren nur bzgl. Grundbesitz eingetragen im Grundbuch A weiterzuführen.
Lt. Stöber § 180 2.7. muss die Erbengemeinschaft grundsätzlich im Ganzen aufgehoben werden und sich die Teilungsversteigerung auf alle zur Gemeinschaft gehörenden Grundstücke erstrecken. Welche Möglichkeiten hat der Antragsteller ?
DANKE