Guten Tag,
Nachlassverwaltungsverfahren kommen bei uns sehr selten vor. Ich habe jetzt eine auf dem Tisch, die ich auch angeordnet habe. Parallel dazu wurde der Erbschein beantragt und auch erteilt. Die Nachlassverwaltung läuft nun trotzdem weiter und soll wahrscheinlich erst dann aufgehoben werden, wenn der unbewegliche Nachlass zu Geld gemacht wurde.
Soweit so gut.
Habe ich im Nachlassverwaltungsverfahren irgendetwas hinsichtlich familiengerichtlicher Genehmigungen zu beachten? Ein Miterbe ist nämlich der minderjährige Sohn des Erblassers. Die Kindsmutter, die den minderjährigen Miterben gesetzlich vertritt ist keine Erbin (=geschiedene Ehefrau)
Grüße Döner