Hallo,
der IV möchte bei der Hinterlegungsstelle Geld hinterlegen, da der Gläubiger sich nicht rührt.
Entweder sind die Briefe an ihn unzustellbar oder sie wurden zugestellt, er reagiert jedoch nicht.
Der IV benötigt ja die Bankverbindung.
Nun weigert sich die Hinterlegungsstelle das Geld anzunehmen. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt, weil es keine gesetzliche Verpflichtung gebe, das Geld per Banküberweisung auszuzahlen. Man könne ja einen
a) Verrechnungsscheck versenden
--> IV wendet m. E. zu Recht ein, der Gläubiger würde vermutlich den VS nicht einlösen, wenn er jetzt schon nicht reagiert. Z
udem kann man nicht überblicken, wann der VS eingelöst wird. Das Sonderkonto müsste daher aufrechterhalten werden.
Und schlussendlich könne der VS betraglich nicht ausgefüllt werden, da durch Kontoführungsgebühren das Guthaben des Kontos immer weiter reduziert würde.
ODER
b) das Geld bar auszahlen.
haha... Das mag ja noch gehen, sollte man die Adresse haben und der Gläubiger tatsächlich in der Nähe wohnen. Wobei dann immer noch fraglich ist, wer die Personal- und Fahrtkosten (in welcher Höhe) hierfür trägt. Des Weiteren hat man dann noch das Beweisproblem. Und weiterhin: Was wäre mit Gläubigern, die nicht In der Nähe wohnen?
Also, verweigert sich die Hinterlegungsstelle zu Recht?