Einziehung des Erbscheins aufgrund geänderter Anteile in der Erbengemeinschaft

  • Im Grundbuch wurde im Wege der Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge A, B, und C in Erbengemeinschaft eingetragen. Grundlage war ein Erbschein, der in Ausfertigung vorlag.

    Der vorgenannte Erbschein wurde nun vom Nachlassgericht als unrichtig eingezogen und eine neue Ausfertigung an das Grundbuchamt übersandt. Erben sind immer noch A, B und C in Erbengemeinschaft, allerdings mit geänderten Anteilen, was evtl. der Grund für die Einziehung war.

    Da die Anteile im Grundbuch nicht eingetragen werden, ist die Frage, ob die "geänderte Rechtslage" überhaupt in irgendeiner Form dort verlautbart werden muss.

    Andererseits ist das Grundbuch natürlich hinsichtlich des Erwerbsgrundes unrichtig, da hier der erste Erbschein namentlich mit aufgeführt wurde.

    Wie würdet Ihr verfahren?

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