Hallo,
habe die Akte bereits weggelegt (Fremdantrag - daher kein RSB-Antrag - Aufhebung des Verfahrens - Weglegen).
Da die Gläubiger nun natürlich vollstrecken, hat der Schuldner hier formlos einen RSB-Antrag gestellt.
Diesbezüglich möchte ich ihm natürlich schreiben, dass das nicht geht.
Was ich mich frage: kann der Schuldner nun trotzdem noch einen komplett neuen Inso-Antrag verbunden mit RSB-Antrag stellen, sodass ein neues Inso-Verfahren eröffnet wird?