Hallo,
vielleicht habe ich den entspr. Thread nur nicht gefunden. Wenn ja, dann bitte ich um einen Hinweis :-).
Ich habe darüber zu entscheiden, ob die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG in einer Beratungshilfesache entstanden ist.
Lt. dem Kommentar von Schoreit (nun Groß) entsteht diese Gebühr für "jede über eine bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit(...)". Als weitere Beispiele nennt er "Tätigkeiten mit Außenwirkungen" und "Entwurf einer Vertragsurkunde". Wie handhabt ihr das? Teilt ihr die Meinung des Kommentators? Oder seid ihr strenger?
Ich bin "neu in Beratungshilfe" und habe über eine Erinnerung zu entscheiden.