Guten Morgen,
im Überprüfungsverfahren gemäß § 120 IV ZPO hat der Ast. seine Belastungen auch nach mehrfacher Aufforderung nicht vollständig eingereicht. Nach Berücksichtigung der bisher belegten Abzüge würde sich eine Rate i.H.V. 713 Euro ergeben. Offen sich allerdings Kosten in Höhe von insgesamt 1.437,35 Euro.
Würdet ihr die VKH aufheben, weil nicht alles vollständig belegt wurde,
Ratenzahlung anordnen,
oder vielleicht eine Einmalzahlung?
Vielen Dank!