Eintragung in Abt. I

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Der Notar teilt mir mit, dass die im Grundbuch eingetragene KG umfirmiert hat, diese neue XXX GmbH & Co. KG im Rahmen des Inso-Verfahrens mangels Masse aufgelöst worden ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist ebenfalls im HR mangels kostendeckender Masse im Inso-Verfahren gelöscht worden. Der Notar will nun wissen, in welcher Form die Berichtigung des Grundbuches vorgenommen werden kann, weil verkauft werden soll. Weiß jemand Rat?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Der Notar teilt mir mit, dass die im Grundbuch eingetragene KG umfirmiert hat, diese neue Gesellschaft a + b Bauelemente GmbH & Co. KG im Rahmen des Inso-Verfahrens mangels Masse aufgelöst worden ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist ebenfalls im HR mangels kostendeckender Masse im Inso-Verfahren gelöscht worden. Der Notar will nun wissen, in welcher Form die Berichtigung des Grundbuches vorgenommen werden kann, weil verkauft werden soll. Weiß jemand Rat?

    Die GmbH braucht einen Notgeschäftsführer (zuständig: Registergericht).
    Die GmbH + Co. KG bekommt einen Pfleger für unbekannte Beteiligte -§ 1913 BGB- (zuständig: Betreuungsgericht).

    Frage: Wer will eigentlich verkaufen?

    Die nicht mehr existente GmbH + Co. KG?
    Die nicht mehr existente GmbH?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Der Notar teilt mir mit, dass die im Grundbuch eingetragene KG umfirmiert hat, diese neue Gesellschaft a + b Bauelemente GmbH & Co. KG im Rahmen des Inso-Verfahrens mangels Masse aufgelöst worden ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist ebenfalls im HR mangels kostendeckender Masse im Inso-Verfahren gelöscht worden. Der Notar will nun wissen, in welcher Form die Berichtigung des Grundbuches vorgenommen werden kann, weil verkauft werden soll. Weiß jemand Rat?

    Wer verkaufen will, geht leider aus dem Anschreiben des Notars nicht hervor.

    Soll selber nachlesen! Von solchen "Voranfragen" halte ich ganz wenig, wenn dann muss er schon mit der ganzen Information rüberkommen und gleich sagen wie er's machen will, dann sag ich ihm ggf. warum ich das soo nicht eintrage, aber mehr schon auch nicht, dann kann ersich meinetwegen noch eine Begründung überlegen warum ich's doch machen soll, aber bitte eine andere als: "Ach wenn Sie wüssten was woanders alles eingetragen wird....!"
    Die Prüfung findet statt wenn ein Antrag (samt Kostenkonsequenzen!) gestellt wird.

  • Ist es eigentlich üblich, dass Notare ihr Vorgehen mit den Grundbuchsachbearbeitern vorabstimmen. Hab ich noch nie so gesehen.

  • Ist es eigentlich üblich, dass Notare ihr Vorgehen mit den Grundbuchsachbearbeitern vorabstimmen. Hab ich noch nie so gesehen.

    Ist das jetzt ironisch gemeint? ;) Bei uns kommt es schon öfter mal vor, das "Vorab-Anfragen" kommen, aber normalerweise telefonisch. Das gibt es dann in verschiedenen Varianten: Der Notar hat sich selbst schon kundig gemacht und es gibt zwei unterschiedliche Meinungen zu einer Sache. Der Notar beauftragt einen Mitarbeiter mit der Recherche und dem fällt als praktische Lösung der Anruf beim Grundbuchamt ein. Der Notar hat keine Zeit oder will sich keine nehmen und schiebt sein Problem auf das Grundbuchamt ab (so wie hier offenbar). Dann kann er in der ersparten Zeit Geld verdienen.

  • Hier kommt es sehr oft vor, dass die Notare unsicher sind und davon ausgehen, dass das GBA ja schon eine Antwort weiß. Für solche Recherchetätigkeiten haben wir nur hier gar keine Zeit mehr, da wir seit Dez. die E-Akte haben und total abgesoffen sind.

  • Mir ist immer noch nicht klar, wo das eigentliche Problem ist. Wenn die KG noch Vermögen hat, muss sie eben wieder eingetragen werden oder es muss ein Nachtragsliquidator bestellt werden, der das noch vorhandene Vermögen liquidiert.

    Life is short... eat dessert first!

  • Also nochmal: Eingetragen im GB ist die XXX KG, diese hat umfirmiert in die XXX GmbH & Co. KG. Diese wird im HR gem. § 141 a Abs. 1 und 3 FGG gelöscht. Die Eintragung erfolgte von Amts wegen, nachdem durch rechtskräftigen Beschluss des AG der Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wurde. Dadurch war diese Gesellschaft aufgelöst.

    Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditges., die XXX mbH wurde ebenfalls im HR gem. § 141 a Abs. 1 FGG gelöscht. Diese Eintragung erfolgte auch von Amts wegen, nachdem zuvor das Inso-Verfahren durch Beschluss des AG mangels kostendeckender Masse eingestellt wurde.

    edit by Kai: Bitte keine Klarnamen, siehe die Forenregeln

  • Wo bleibt der empörte Aufschrei der Notare? :strecker


    Keine Zeit, muss Geld zählen. Oder ernsthaft: solche Sprüche tangieren mich nur sehr peripher.

    Zur Sache selbst: Eine Anfrage wie hier vorliegend wäre mir persönlich zu blöd, aber in echten Zweifelsfällen frage ich auch mal vorher nach. Dann kann ich direkt das liefern, was das GBA will, denn Zwischenverfügungen machen auch dort viel Arbeit, die man sich mit besserer Kommunikation sparen kann. Wenn man dann irgendwann von einem Kunden hört, dass man einer von einer Handvoll NotarInnen war, die dem Kunden von einem ihm persönlich bekannten Rechtspfleger als "in Ordnung" empfohlen wurde, freut man sich darüber, dass man es sich trotz allem nicht mit allen am Grundbuch vollständig verdorben hat. :)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ...

    Die GmbH braucht einen Notgeschäftsführer (zuständig: Registergericht).
    Die GmbH + Co. KG bekommt einen Pfleger für unbekannte Beteiligte -§ 1913 BGB- (zuständig: Betreuungsgericht).
    ..

    Notgeschäftsführer ? Pfleger nach § 1913 BGB ?

    Meines Erachtens nach ist das der klassische Fall der Nachtragsliquidation; s. dazu hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post698243 oder hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1036072

    Stellt sich nach Löschung einer Personengesellschaft wegen Vermögenslosigkeit heraus, dass diese nicht vermögenslos war, so ist eine Nachtragsliquidation durchzuführen. Der Nachtragsliquidator ist vom Gericht zu bestellen. Eine gerichtliche Bestellung erfolgt bei Kapitalgesellschaften und Publikumspersonengesellschaften (gemäß bzw. entsprechend § 273 IV AktG) auch in den Fällen, in denen zuvor bereits eine Abwicklung der Gesellschaft durchgeführt wurde (s. den Praxishinweis zum Urteil des OLG München vom 17. 1. 2012 - 9 U 1817/07, NJW-Spezial 2012, 113). Bei der GmbH wäre dies nicht anders (s. Haas/Kolmann/Pauw in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Auflage 2015, § 92. Die GmbH in der Insolvenz, RN 280 unter Hinweis auf § 66 Absatz 5 GmbHG)). Eine Wiedereintragung der (GmbH & Co.) KG kommt nicht in Betracht (s. BayObLG, Beschluss vom 6. 4. 2000, 3Z BR 23/00; Bokelmann, EWiR 2000, 727)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Also nochmal: Eingetragen im GB ist die XXX, diese hat umfirmiert in die XXX. Diese wird im HR gem. § 141 a Abs. 1 und 3 FGG gelöscht. Die Eintragung erfolgte von Amts wegen, nachdem durch rechtskräftigen Beschluss des AG der Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wurde. Dadurch war diese Gesellschaft aufgelöst.

    Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditges., die XXX wurde ebenfalls im HR gem. § 141 a Abs. 1 FGG gelöscht. Diese Eintragung erfolgte auch von Amts wegen, nachdem zuvor das Inso-Verfahren durch Beschluss des AG mangels kostendeckender Masse eingestellt wurde.


    Klarnamen sind vielleicht keine gute Idee.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wenn's um Kleinigkeiten geht, wo durchaus bekannt ist, dass diverse Sachbearbeiter verschiedne Rechtsauffassungen/oder Auslegungsvarianten vertreten (was ja in Ordnung ist!) ist das schon in Ordnung da schlichtweg im Vorfeld die Dinge abzuklären, aber was hier lt. SV angefragt wird da geht's ja letztlich um grundsätzliches und außerdem zunächst nicht einmal um ein Grundbuchproblem.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!