Kind neben und nach der Mutter berufen

  • Ich bearbeitete noch nicht sehr lange Familiensachen und möchte deswegen einfach mal nachfragen. Die Suchfunktion war mir auch keine große Hilfe, ebenso die Kommentare.

    Der Ehegatte verstirbt und hinterlässt Ehefrau und ein Kind. Die Ehefrau schlägt aus und erklärt dann ( kurz gefasst) : Die Erbschaft ist neben mir auch meinem mdj. Kind angefallen. Nach dem Tod bin ich alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge und schlage hiermit auch für mein mdj. Kind aus.

    Die Mutter ist neben dem Kind zum Erben berufen. Die Mutter schlägt aus und der Anteil der Mutter fällt dem Kind zu; neben dem direkt ererbten Anteil erbt sie jetzt alles nach dem verstorbenen Vater.
    Hat die Ehefrau und Kindesmutter den Sinn und Zweck zur Ausnahme bei dieser Genehmigungsvorschrift nicht erfüllt, in dem sie vor ihrer eigenen Ausschlagungserklärung den vorhandenen Nachlasses sorgfältig geprüft hat und somit auch erst recht für Kind? Ist für diese Konstellation wirklich eine Genehmigung erforderlich? Und wenn ja, dann doch nur für den direkt angefallenen Nachlass, oder?

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