Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Ein Mann verstirbt und hinterlässt eine Ehefrau, zwei eheliche minderjährige Kinder und ein nichteheliches bereits volljähriges drittes Kind.
Erben sind: Ehefrau zu 1/2, die 3 Kinder zu je 1/6.
In die Erbmasse fällt das Wohnhaus, in dem die Ehefrau und die beiden ehelichen Kinder wohnen.
Es wird nun ein notarieller Vertrag vorgelegt, wonach der Erbanteil der volljährigen nichtehelichen Tochter von den Miterben (in Erbengemeinschaft) abgekauft wird.
Frage: Wird ein Ergänzungspfleger benötigt und falls ja, wieviele? Einer oder zwei?
Danke für die Hilfe!