Hallo zusammen,
ich bin nun etwas überfragt und finde leider auch nichts zu dem Thema...
In einem Zivilverfahren wurden gegen 2 nicht erschiene Zeugen jeweils ein Ordnungsgeld festgesetzt und in dem Beschluss steht nun auch der Passus: " Zugleich werden den Zeugen, die durch ihr Ausbleiben zum Termin verursachten Verfahrenskosten auferlegt."
So das Verfahren läuft noch, als es ist noch keine KGE in Sicht.
Nun beantragt einer der Anwälte die Festsetzung seiner Fahrtkosten, seines Abwesenheitsgeldes und der Zeitversäumnis seiner Mandantschaft gegen die Zeugen festzusetzen.
So etwas ist möglich?
Hatte das schon mal jemand von euch und wie habt ihr das dann gemacht?
Ich danke euch:)