Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit?

  • In Hof finden nächstes Jahr die Special Olympics Bayern statt

    http://specialolympics.de/bayern/sport-p…le-2017-in-hof/

    nachdem ich mich schon seit Jahren als Helfer für die LG Hof, den Hauptausrichter der Veranstaltung engagiere, wurde ich gefragt, ob und wann ich helfen kann. Natürlich habe ich zugesagt, und auch schon mit den Kollegen abgeklärt, dass ich in dieser Woche Urlaub nehmen könnte.

    Mich würde aber trotzdem interessieren, ob es dafür auch eine Art Dienstbefreiung oder Sonderurlaub geben würde.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Auf den ersten Blick könnten das unter die landesrechtlichen Vorschriften von Erholungs- bzw. Sonderurlaub fallen, s. a. § 17 Abs. 2 Urlaubsverordnung Bayern.
    Eine kurze Ansprache beim Geschäftsleiter/PR hilft sicher weiter.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Dieses Jahr fanden die Special Olympics in Hannover statt und es gab Ende letzten Jahres ein Schreiben des Innenministeriums betreffend Helfersuche. Ich meine, da hätte auch was von Dienstbefreiung drin gestanden.

  • Da ein Ehrenamt gefördert wird (und auch sollte), sollte es da etwas geben. Und wenn es nicht generell geregelt ist, würde wegen des konkreten Anlasses und Art deines Ehrenamts nachfragen bzw einen gezielten Antrag stellen. Ich meine zB in Hessen können bis zu 2 Wochen "Sonderurlaub" bewilligt werden, die dein Urlaubskonto nicht belasten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

    Einmal editiert, zuletzt von Araya (14. Juni 2016 um 09:16) aus folgendem Grund: ergänzt: 2 Wochen im Jahr

  • Da ein Ehrenamt gefördert wird ....... sollte es da etwas geben. Und wenn es nicht generell geregelt ist, würde wegen des konkreten Anlasses und Art deines Ehrenamts nachfragen bzw einen gezielten Antrag stellen. Ich meine zB in Hessen können bis zu 2 Wochen "Sonderurlaub" bewilligt werden, die dein Urlaubskonto nicht belasten.

    meine mich auch zu erinnern, dass sogar bei Betreuern von Jugendgruppen Sonderurlaub gewährt wird.

    Hier sollte man dann aber bitte auch so konsequent sein, und sich vergegenwärtigen, dass dann die vertretenden Kollegen das eigentliche Ehrenamt ausüben. Und das im Zweifel unfreiwillig

  • Da ein Ehrenamt gefördert wird ....... sollte es da etwas geben. Und wenn es nicht generell geregelt ist, würde wegen des konkreten Anlasses und Art deines Ehrenamts nachfragen bzw einen gezielten Antrag stellen. Ich meine zB in Hessen können bis zu 2 Wochen "Sonderurlaub" bewilligt werden, die dein Urlaubskonto nicht belasten.

    meine mich auch zu erinnern, dass sogar bei Betreuern von Jugendgruppen Sonderurlaub gewährt wird.

    Hier sollte man dann aber bitte auch so konsequent sein, und sich vergegenwärtigen, dass dann die vertretenden Kollegen das eigentliche Ehrenamt ausüben. Und das im Zweifel unfreiwillig

    Das ist kein Problem, es ist zum einen eine einmalige Sache, zum anderen helfen wir uns ständig gegenseitig, auch z.B., wenn der eine Kollege absäuft, während der andere noch Luft hat.
    Bei dem hier unter den Rechtspflegern herrschenden Klima helfen alle zusammen (andernfalls wäre die Arbeit hier auch nicht mehr zu schaffen). Ich habe ja auch bereits mit den anderen Kollegen gesprochen, die sofort Unterstützung zugesagt haben.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Da ein Ehrenamt gefördert wird ....... sollte es da etwas geben. Und wenn es nicht generell geregelt ist, würde wegen des konkreten Anlasses und Art deines Ehrenamts nachfragen bzw einen gezielten Antrag stellen. Ich meine zB in Hessen können bis zu 2 Wochen "Sonderurlaub" bewilligt werden, die dein Urlaubskonto nicht belasten.

    meine mich auch zu erinnern, dass sogar bei Betreuern von Jugendgruppen Sonderurlaub gewährt wird.

    Hier sollte man dann aber bitte auch so konsequent sein, und sich vergegenwärtigen, dass dann die vertretenden Kollegen das eigentliche Ehrenamt ausüben. Und das im Zweifel unfreiwillig

    Das ist kein Problem, es ist zum einen eine einmalige Sache, zum anderen helfen wir uns ständig gegenseitig, auch z.B., wenn der eine Kollege absäuft, während der andere noch Luft hat.
    Bei dem hier unter den Rechtspflegern herrschenden Klima helfen alle zusammen (andernfalls wäre die Arbeit hier auch nicht mehr zu schaffen). Ich habe ja auch bereits mit den anderen Kollegen gesprochen, die sofort Unterstützung zugesagt haben.

    Wenn die Kollegen mitziehen, sollte es kein Problem sein - dann können eigentlich auch keine dienstlichen Gründe gegen eine Bewilligung von Sonderurlaub sprechen. Ich drücke dir die Daumen, dass deine Behördenleitung nicht "aus Prinzip" dagegen ist - leider kommt sowas nämlich immer wieder vor.

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