Einbenennung-KV ist nicht der biologische Vater

  • KM beantragt Einbenennung, Eltern haben sich 2013 getrennt und KV hat sich mit dem ersten Kind nach unbekannt ins Ausland abgesetzt. Zweites Kind wurde 2014 geboren, KV ist nicht der biologische Vater, Kind trägt aber seinen Namen. KM hat 2016 neu geheiratet (Ehemann ist nicht den Vater des zweiten Kindes) und möchte nun dass das zweite Kind auch den neuen Ehenamen trägt, da sie die Vergangenheit stark belastet. Die KM hat bisher die Vaterschaft nicht angefochten (Anfechtungsfrist ist abgelaufen). Da es ja in diesem Verfahren um das Kindeswohl geht und das Kind erst 2 Jahre alt ist, wollte ich mir hier eure Meinung einholen.

  • Verfahrensbeistand bestellen, Jugendamt anhören, glaubhaft machen, dass sich der Vater tatsächlich unbekannt ins Ausland abgesetzt hat .....

    wobei man sich fragt, wieso bei einem 2(!)-jährigen Kind es aus dessen Sicht erforderlich im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung sein soll, dass es den neuen Namen trägt (wobei auch dieses "Erfordernis" etwas aufgeweicht wird, wenn ein Vater keinerlei Beziehungen zu oder Interesse an einem Kind hat)


  • wobei man sich fragt, wieso bei einem 2(!)-jährigen Kind es aus dessen Sicht erforderlich im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung sein soll, dass es den neuen Namen trägt (wobei auch dieses "Erfordernis" etwas aufgeweicht wird, wenn ein Vater keinerlei Beziehungen zu oder Interesse an einem Kind hat)


    Das sehe ich auch so. Der BGH hat ja nun einmal festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn die Einbenennung dem Kindeswohl dient oder das Kindesinteresse überwiegt, da das Namensrecht ohnehin an Bedeutung verloren hat. Wo die Einbenennung eines 2-jährigen "unerlässlich" sein soll um "drohende Schäden abzuwenden", wäre interessant zu erfahren.

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