Ergänzungspflegschaft freiwillig möglich?

  • Hallo,

    ich habe von Ergänzungspflegern und Familienrecht keinerlei Ahnung, so dass ich auf eure Erklärung hoffe:

    Wenn ich es richtig verstehe, ordnet das Gericht eine Ergänzungspflegschaft für einen Teilbereich der elterlichen Sorge an - sprich, wenn sich die Eltern über einen Punkt nicht einig werde. Kann man das so sagen?
    Können die Eltern eine Pflegschaft auch von sich aus beantragen?
    Beispielsweise, wenn sie getrennt leben (einer in Berlin und einer in München), aber weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben. Das Kind will eine Ausbildung in Dresden anfangen, wogegen der in München lebende Elternteil etwas hat, während der Berliner es befürwortet. Kann ich mir das so vorstellen, dass der Pfleger dann entscheidet, ob das Kind nach Dresden darf?

    Habt einen schönen Tag!

  • Reine Neugier.

    Ich habe beruflich einen Fall, in dem mir der halbe Lebenslauf geschildert wurde. Das war ein Teil davon, der jedoch für meine Sache keine Relevanz hat.

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