fall:
nach 1. Instanz meldet kl kosten an.
dann Berufung.
danach meldet kl kosten der 2. Instanz an.
es wird ein 106`er gefertigt- aber die kosten der 1. Instanz des Klägers vergessen mitzunehmen und auszugleichen.
nun nach 2 jahren fällt dies dem kl auf. beantragt die 1. Instanz zu berücksichtigen.
Erinnerung/Beschwerde dürften raus sein.
gibt's sonst etwas zu veranlassen wenn kein rm eingelegt wird?