Hallo an alle,
ich mache die Familiensachen leider noch nicht lange und habe hier einen -wie ich finde- sehr schwierigen Fall und komme einfach zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Ich versuche ihn mit allen wichtigen Details zu schildern:
Vorgeschichte:
Im Jahr 2013 hat Kind (heute 11 Jahre alt) aufgrund Verfügung von Todes wegen eine Eigentumswohnung im Wege des Vermächtnisses erhalten. Kind ist Alleineigentümer. Wohnung hat einen Verkehrswert von ca. 50.000 - 60.000 €. Auflage war es, dass das Kind der Kindesmutter ein lebenslängliches Wohnungsrecht an der Wohnung einräumt. Schuldrechtlich wurde vereinbart, dass die Kindesmutter an ihr Kind kein Entgelt zu zahlen braucht. Kindesmutter ist jedoch ausdrücklich verpflichtet, alle das Wohnungseigentum betreffenen laufenden Kosten (Grundsteuern, Nebenkosten etc.) zu tragen. Soweit so gut, Eintragungen sind im Jahr 2013 entsprechend erfolgt.
Aktuelle Angelegenheit:
Nunmehr wird mir ein Kaufvertrag mit dem Antrag auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung vorgelegt, in dem die Eigentumswohnung veräußert werden soll. Mutter und Kind wollen umsiedeln Richtung Ostsee.
Soweit so gut. Dürfen Sie! Mir liegen jedoch Unterlagen vor, aus denen sich ergibt, dass die Kindesmutter (Wohnungsberechtigte) seit Einzug weder Hausgeld noch sonstiges gezahlt hat. Sie hat dort immer schön kostenfrei gelebt und es so weit getrieben, dass mittlerweile zulasten des Wohnungseigentums eine Sicherungshypothek durch die Wohnungseigentümergemeinschaft in Höhe von etwa 12.000 € auf dem Wohnungseigentum des Kindes eingetragen wurde. Monat für Monat steigen die Forderungen, da auch bis heute keinerlei Hausgelder etc. durch die Kindesmutter gezahlt werden. Die in gerade einmal knapp 3 Jahren angelaufenen Schulden wirken im Verhältnis zu dem eher niedrigen Verkehrswert schon erheblich.
Die Kindesmutter gefährtet somit meiner Ansicht nach in erheblichem Maße das Vermögen des Kindes. Bisher hat aus familienrechtlicher Sicht niemand etwas veranlasst.
Ich tue ich mich sehr schwer, den Vertrag zu genehmigen und die Kindesmutter so einfach "davonkommen" zu lassen.
Besteht die Möglichkeit die Genehmigung unter der Auflage zu erteilen, dass die Kindesmutter den Verkaufserlös so hat anzulegen, dass diese hierüber nicht verfügen kann. Es muss doch einen Weg geben, dass Kindesvermögen vor der Mutter zu schützen.
Wie steht ihr zu dem Thema Entziehung der Vermögenssorge?
Oder ggf. Einschaltung eines Ergänzungspflegers o. ä. der prüft, inwieweit das Kind Ansprüche gegen die Kindesmutter geltend machen kann? Ich weiß nicht, ob ich solche Ansätze im Rahmen der beantragten Genehmigung des Kaufvertrages überhaupt anstellen kann.
Hat irgendjemand eine Idee oder einen Ansatz, wie ich hier vorgehen kann?
Ich bin für jeden Rat dankbar !!