Es lag ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor. Vaterschaft festgestellt. Antragsteller = Kindesvater trägt die Kosten. Antragsgegnerin war die Kindesmutter. KV und KM haben beide VKH erhalten. Jetzt soll eine VKH-Überprüfung durchgeführt werden. KV ist bereits verstorben.
KM wurde aufgefordert die Unterlagen einzureichen. Diese erklärt nun, dass sie das nicht muss, weil der Antragsteller die Kosten trägt. Weiterhin will sie ansonsten genau wissen warum sie die Unterlagen trotzdem einreichen muss.
Bin in der Kommentierung nicht fündig geworden. Ist Sie nicht Zweitschuldner?