Hallo zusammen kurz vor dem Wochenende!
Ich hoffe, ich habe auf die Schnelle nichts übersehen:
Ich erhielt eben einen Anruf der Nachlassabteilung weil dort ein Bürger sich erkundigt hat, wo er die vom Grundbuchamt geforderte eidesstattliche Versicherung hinsichtlich einer Pflichtteilsklausel im Testament abgeben könne. In Nachlass tendiert man zur Auffassung, es sei eine UR-II-Sache. Ich kenne es (von "früher und anderswo") als Nachlasssache. Wir möchten es gerne für jetzt, aber insbesondere in Zukunft, mal klären.
Kann mir jemand mit der Zuständigkeit weiterhelfen?