Schriftliche Abstimmungen Mitgliederversammlungen

  • Habe hier hin und wieder den Fall, dass Vereine entsprechend § 32 II BGB einen Beschluss der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren herbeiführen wollen.

    Mich würde nun interessieren, welche Unterlagen ihr hierfür anfordert. Genügt euch ein Protokoll zum schriftlichen Verfahren mit Beschlussergebnisfeststellung (unterschrieben wie bei einer MV) oder wollt ihr die einzelnen schriftlichen Stimmabgaben haben? Habe hierzu in der Literatur bisher noch nichts gefunden.

    Beste Grüße!

  • Ich habe bisher die schriftlichen Stimmabgaben verlangt.

    Sehe ich auch so.
    Dazu eine Bescheinigung gem. § 72 BGB, damit ich auch sicher sein kann, dass auch alle Mitglieder einverstanden waren.

    Ich habe bisher die schriftlichen Stimmabgaben verlangt.

    Das ist natürlich mit großem Aufwand verbunden. Teilweise wollen das inzwischen auch größere Vereine praktizieren :daumenrun

    Klar ist das aufwendig. Sowohl für den Verein als auch für mich. Aber für den Verein ist es mir egal - sollen sie doch die "normale" Versammlung abhalten, dann ist es einfacher. Und ich bin dazu da, die Einhaltung aller -auch formellen- Erfordernisse zu prüfen. Und wenn ich dazu 752 Stimmabgaben überprüfen muss dann ist das halt so.

  • Habe mir auch immer die einzelnen Abstimmungen vorlegen lassen.

    Ist deinen Vereinen eigentlich bekannt, dass sie dann auch Einstimmigkeit benötigen? Nicht mal Stimmenthaltung?
    Das wird gern übersehen und wenn nur einer nicht mitspielt oder antwortet, war der ganze Aufwand umsonst.
    Mit einem Hinweis darauf habe ich schon manchem Verein die schriftliche Abstimmung "ausgeredet".

  • Das Problem ist vorliegend, dass mir in einem Fall inzwischen mehr als 500 (!) Seiten an Stimmunterlagen eingereicht worden sind, da es sich um umfangreiche Satzungsänderungen handelt. Diese Unterlagen sehen leider auch nicht jedes Mal optisch gleich aus, sodass ein schneller Abgleich ausscheidet. Und ja: der Vorstand versichert mir, dass jedes Mitglied zugestimmt hat.

    Finde es etwas unglücklich, wenn die ganze Arbeit letztlich bei uns landet. Wir sind ja schließlich auch sonst nicht für die Abhaltung der Mitgliederversammlungen zuständig. Letztlich sind wir dann hier die Dummen, die die Auszählung der Stimmabgaben zu übernehmen haben. Ein weiteres Problem: Sollten wir uns lediglich auf einer Seite versehen haben, wäre der eingetragene Beschluss unwirksam. Ein kleiner Trost ist hierbei jedoch vermutlich, dass der betreffende Rechtspfleger vermutlich der einzige sein wird, der sich die Stimmabgaben anschauen wird ;)

    Ansonsten tendiere ich nach meinem Rechtsverständnis leider jedoch auch dazu, dass wir die einzelnen Stimmabgaben anfordern müssen (es sei denn, in der Satzung ist ein bestimmtes Verfahren geregelt).

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