Habe hier hin und wieder den Fall, dass Vereine entsprechend § 32 II BGB einen Beschluss der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren herbeiführen wollen.
Mich würde nun interessieren, welche Unterlagen ihr hierfür anfordert. Genügt euch ein Protokoll zum schriftlichen Verfahren mit Beschlussergebnisfeststellung (unterschrieben wie bei einer MV) oder wollt ihr die einzelnen schriftlichen Stimmabgaben haben? Habe hierzu in der Literatur bisher noch nichts gefunden.
Beste Grüße!