Hallo,
ich habe Ehemann und Ehefrau in der Insolvenz. Beide befinden sich in der WVP-Phase.
Bei dem Ehemann gibt es einen Zusammenrechnungsbeschluss bezüglich zweier Renten.
Nachdem der Ehemann sich ewig geweigert hatte, die Steuererklärungen für 2012 und 2013 abzugeben, wurde bei dem Ehemann im Aufhebungsbeschluss Vorbehalt der NTV angeordnet für Steuererstattungen für die Jahre 2012 bis 2015 (anteilig) bis zur Verfahrensaufhebung (auch in 2015), bei der Ehefrau Vorbehalt der NTV für Steuererstattungen für die Jahre 2012 und 2013.
Bei dem Ehemann kam es im Jahr 2014 und 2015 zu pfändbaren Beträgen, bei der Ehefrau nicht.
In der WVP kam es bei beiden nicht zu pfändbaren Beträgen.
Jetzt muss der Schuldner sich doch gerührt haben, vom Finanzamt kam (Brief an den Schuldner) eine Steuerfestsetzung für 2014, wonach Steuern nachzuzahlen sind (gemeinsame Veranlagung).
Die Schuldner bitten nun jeweils für sich darum,
- für das Jahr 2014, dass der pfändbare Nettobetrag unter Berücksichtigung der Steuer-Nachzahlung neu berechnet werden müsse und vom TH zurück zu erstatten sei und
- dass Steuernachzahlungen des FA für die Jahre 2015 bis 2019 bei den jeweils pfändbaren Nettobeträgen berücksichtigt werden, d. h. Überzahlungen müssten seitens des TH zurückgeführt werden.
Wie geht man mit solchen Fällen um...?
Ich hatte bisher nur Steuererstattungen, und die waren im Insoverfahren zur Masse zu ziehen und in der WVP soweit zur Masse zu ziehen, als sie zum Zeitraum des Insoverfahrens zuzurechnen waren.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
LG
Biscotto