Nach dem Abstimmungstermin, in dem der Insolvenzplan angenommen wurde, kommt nun ein Gl. an und erhebt sofortige Beschwerde. Er hat im Abstimmungstermin gegn den Plan gestimmt. Allerdings ist die Frage, ob er auch richtig widersprochen hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 1). Er hatte rund zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail dem IV mitgeteilt, dass er den Plan 'nicht gutheißt'.
Reicht das aus? Ist eine E-Mail eigentlich 'schriftlich' i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 1 ?