Warum verlangen einige GBÄmter, dass der beglaubigende Notarnicht allein den Antrag auf Eintragung einer bpD stellen kann gem. § 15 GBO, sondern entwederdie Berechtigte oder die Berechtigte fährt mit zum Beglaubigungstermin undstimmt der bpD zu. Ist das nachvollziehbar??
Antragsrecht Bewilligung bpD
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Ich verstehe die Frage nicht.
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Nein, es sei denn, die Grundbuchämter wären in oder in der Nähe von Bamberg belegen.
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https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post957415
sowie OLG Hamm Rpfleger 2014, 479 m. Anm. Bestelmeyer (auch zur abwegigen Entscheidung des OLG Bamberg).
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Grundbuchrechtsachfremde Erwägungen vielleicht? Wahrscheinlich steht drin, dass der Berechtigte die Kosten trägt und jetzt haben sie schreckliche Angst, dass der nicht zahlt und sie dann eine Zweitschuldnerrechnung machen müssen. In Bamberg sitzt einem die LJK ja quasi im Nacken...
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Auch in kostenrechtlicher Hinsicht in jedem Fall eine bekloppte Idee.
Denn bekanntlich kann der Notar den Antrag für alle Antragsberechtigten stellen, selbst wenn nur die Unterschrift einer Partei beglaubigt hat. Und wenn er das nicht tut und ihn nur für die Beglaubigungspartei stellt, geht es das Grundbuchamt auch nichts an.
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