Ich habe hier eine GmbH, die ihren Sitz (leider) in unserem Landkreis hat. Im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung sollen nun die Geschäftsanteile des verstorbenen Gesellschafters aufgeteilt. Dabei sind minderjährige Kinder beteiligt (sonst würde ich nicht hier schreiben). Diese haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in New Jersey, das bekanntlich nicht im hiesigen Landkreis liegt. Ich soll nun im Rahmen des § 152 III FamFG für die beiden je einen Ergänzungspfleger für die Teilerbauseinandersetzung und anschließende Verwaltung der Gesellschafterbeteiligung bestellen.
Nach meinem Kenntnisstand geht das deutsche Recht von der Geltung des KSÜ aus, egal wo die Kinder hocken. Demnach müsste ich - d. h. egtl. der Richter - einen Guardian nach dem Recht von New Jersey anordnen und ... äh, tja, wie bestellen wir hier einen Guardian nach dem Recht von New Jersey?
Da der ganzen Angelegenheit ein Gutachten des DNotI beigefügt ist, wäre mein Plan, den Antragsteller um eine entsprechende Ergänzung über das DNotI zu bitten, was vermutlich billiger sein wird als das Rechtsgutachten über die Art und Weise der wirksamen Bestellung, das ich sonst in Auftrag geben müsste.
Meinungen? Oder weiß zufällig jemand gleich die Lösung?