Habe über die SUFu nichts gefunden zu folgendem Problem.
Ich habe ein handschriftliches Testament einer sehr alten Dame, die weder Kinder noch Geschwister hat. Der Nachlas besteht aus einem Haus und einer 6-stelligen Summe Bargeld. Geschrieben ist es 2012, völlig fehlerfrei. Einzige derzeit bekannte Angehörige ist eine Person der III. Ordnung der mütterlichen Linie. Diese Person kennt auch keine weiteren Angehörigen.
Da es um eine Auslegungsfrage geht würde ich das ganze TES einstellen wollen:
"Ich H.J. geb. B geb. am ....1916. Hiermit gebe ich meinen letzten Willen für den Fall meines Todes bekannt. Mein Haus soll auf keinen Fall der Familie B. zufallen. (Anmerkung: B ist ihr Mädchenname) Mein gesamtes Hab und Gut vermache ich dem lieben Bekanntenkreis. Beim schreiben dieser Zeilen war ich bei vollem Bewusstsein, Ich will, daß alles so ausgeführt wird, wie ich es in diesem Testament verfügt habe. Datum
Ortsname des Wohnortes und dann die Unterschrift."
Meine Fragen dazu:
Kennt jemand Rechtsprechung wo die Problematik "Bekanntenkreis" schon mal erörtert wurde. Die Kommentierung zum § 2066 ff, insb. § 2071 lässt immer noch Fragen offen.
Der Ausschluss der Familie B für das Haus, könnte sie da nur das Haus meinen oder den gesamten Nachlass, wobei ich hier schon zum gesamten Nachlass tendiere wegen dem folgenden Satz (Fett).
B ist ihr Mädchenname, schließt sie damit nur die väterliche Linie aus oder auch die mütterliche Linie und damit sozusagen alle gesetzlichen Erben. Würde sie nur eine Linie meinen gäbe der Folgesatz wiederum keinen Sinn???
Sie schreibt nicht meinem lieben Bekanntenkreis, sondern dem lieben Bekanntenkreis. Für mich ist das ein relativ bestimmter Personenkreis, zumindest klingt das so, als ob sie beim Schreiben eine genaue Vorstellung hatte wen sie damit meint und vor allem wen nicht.
Wie schränke ich das ein.
Danke an alle die sich die Mühe machen hierüber nachzudenken.