A überträgt auf B ein Grundstück. C (Lebensgefährte B) soll eine Vormerkung erhalten, weil er bereits Investitionen bzgl. des Grundstücks geleistet hat. Es wird vereinbart, dass bei Beendigung der Lebensgemeinschaft von B und C bzw. bei Getrenntleben gem. § 1567 BGB B einen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 1/4 des Grundstücksverkehrswertes haben soll.
" Zur Sicherung des bedingten Anspruchs des C auf Erhalt der Ausgleichszahlung wird eine Vormerkung für C bewilligt und beantragt" ?
So sicherbar? Ist das nicht ähnlich wie Miete und Pacht?