Wohl kaum, denn es fehlt der Anreiz für ihn, da hast Du recht.
Aber ev. da lassen sich ja Ausweichkonstruktionen finden: Das Gewerbe wird von einem Familienmitglied des Schuldners eröffnet, der Schuldner wird dort ergänzend angestellt und ihm verbleibt nach Zusammenrechnung beider Einkünfte wenigstens ein Teil davon, wenn der Freibetrag bisher noch nicht ausgeschöpft ist.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH