Hallöchen liebe Forengemeinde,
da ich neuerdings wieder die M-Sachen bearbeite, habe ich nun erstmals wieder einen ausführlicheren Beschluss zu machen.
Ich bin über eine BGH Entscheidung "gestolpert", die mir eigentlich so überhaupt nicht zusagt --> BGH, 08.08.2010, VII ZB 101/09
In meinem Fall pfändet Kind A.
Der Schuldner hat aber noch 2 weitere Kinder.
Kind B zahlt er Unterhalt in bar --> Nachweis will er mir nicht einreichen
Kind C zahlt er den Kindergartenbeitrag.
Gibt es eine neuere Entscheidung? Habe schon gesucht und nichts gefunden.
Es kann doch nicht sein, dass der Schuldner Geld bekommt, obwohl er gar keinen Unterhalt zahlt.