Hallo, hab ein etwas delikates/seltenes Problem
Sachverhalt
A beantragt Erlass Mahnbescheid, gleichzeitig PKH.
(PKH im Mahnverfahren = für die Gerichtskosten)
PKH wird letzten Endes nicht bewilligt, Beschwerdegericht sieht das gleich > keine PKH
A stirbt
B meldet sich, er als Enkel habe den Anspruch von der A vor dem Tod abgetreten bekommen und fragt, wie das Verfahren weiter gehen würde
B tritt weder ins Verfahren ein, noch ist die Rechtsnachfolge nach A geregelt (kein Erbschein, keine Eröffnung Vfg.v.T.w. etc.)
Akte wird mit Verfügung: a) Kosten, b) weglegen weggelegt
Kostenbeamter erstellt Kostenrechnung, Kostenschuldner ist darin der B
B zahlt nicht, Vorgang geht nach Sollstellung an die Justizkasse, diese holt sich das Geld gem. JBeitrO
B schreibt: eh sorry, ich bin nicht Kostenschuldner, bitte hebt das mal ganz schnell auf
Rechtspfleger sieht es wie der B, legt das Schreiben als Erinnerung gegen Kostenansatz aus und legt es dem KB zur Abhilfe vor
KB hilft nicht ab
Frage:
wer ist jetzt zuständig, RPfl oder AbtR? wenn man die §§ 66 GKG und 20 RPflG anschaut wird man nicht wirklich schlauer
vielen Dank für Anregungen und Tips