Hallo,
ich habe hier mehrere Verfahren, in denen bzgl. minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge Vormundschaft angeordnet worden ist. Zum Vormund ist jeweils ein volljähriger Verwandter bestellt und auch verpflichtet worden. Soweit so gut. Und nu sind sie alle weg. Weder der Aufenthaltsort des Mündels noch des Vormunds sind bekannt. Alle Ermittlungen liefen ins Leere. Ich bin geneigt die Vormundschaften aufzuheben (kann den Obliegenheitspflichten ja gar nicht nachkommen) und den Beschluss öffentlich zustellen.
Mich würde interessieren, wie ihr in solchen Fällen vorgeht. Ich könnte die Akten auch bis zur Volljährigkeit verfristen, aber das kommt mir nicht richtig vor.
Liebe Grüße