Hallo,
bin mir bei einer Abrechnung gerade unsicher.
Der Anwalt war beim für uns zuständigen Arbeitsgericht, außerhalb unserer Stadt.
Im PKH-Beschluss werden die Fahrtkosten bewilligt, wenn der Anwalt "nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassen ist".
Zählen wir da jetzt mit rein oder nicht?
Sorry, ich weiß blöde Frage. Aber manchmal steht man auf dem Schlauch.
Danke vorab
Liane